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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Marko Hübner
    Stand: 01.12.2022

    1) Vertragsgegenstand

    1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten von Marko Hübner.

    1.2 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Marko Hübner, Reiterweg 1, 14469 Potsdam geschlossen.

    1.3 Marko Hübner verpflichtet sich, Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

    1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

    1.5 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

    2) Die Leistungen

    2.1 Jeder Klient wird als einzigartige Persönlichkeit behandelt und entsprechend seinen Zielen und Bedürfnissen professionell betreut.

    Kennenlerngespräch
    Kostenpflichtiges Probetraining
    PT Check-up/ Assessments & Tests
    Personal Training (PT) indoor & outdoor
    Physiotherapie (PHY)
    Gesundheitscoaching
    Open Gym
    Gutschein Personal Training
    Gym mieten
    Firmenfitness
    Betriebliche Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit der regioFitnessGroup Berlin-Brandenburg

    2.2 Das auf jeden Einzelnen zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm zu unterschreibenden Eingangs- und Gesundheitsfragebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von Marko Hübner. Ergebnisse aus der sportmedizinischen Untersuchung fließen bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes mit ein.

    3) Terminvereinbarung

    3.1 Alle Termine werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.

    3.2 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine können

    Montag, Dienstag und Donnerstag von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 07.00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinbart werden.

    Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.

    Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

    3.3 Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, dann muss er diesen rechtzeitig im Vorfeld absagen. Die Terminabsage gilt als rechtzeitig, wenn sie mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgt. Für den Fall, dass der Klient den Termin nicht rechtzeitig vorher absagt, macht Marko Hübner die für die gebuchte Dienstleistung regulär geschuldete Vergütung geltend.

    4) Spezifische Kosten

    4.1 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.

    4.2 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

    4.3 Ist auf Reisen eine Begleitung durch Trainer gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

    4.4 Bei allen Dienstleistungen sind die entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Potsdam sowie im Umkreis von max. 15 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,89 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

    5) Vergütung

    5.1 Das Honorar für gem. § 2 gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuelle Preisliste.

    5.2 Der Klient erhält am Monatsende eine schriftliche Rechnung für alle absolvierten Einheiten im Monat, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

    5.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt entweder in bar, per Lastschrift, per Kartenzahlung in Form von EC oder Kreditkarte oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

    6) Obliegenheiten des Klienten

    6.1 Ärztlicher Gesundheitscheck. Unabhängig von dem durch Marko Hübner zu Beginn durchzuführenden PT Check up ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Marko Hübner bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Marko Hübner persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

    6.2 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes. Der Klient ist verpflichtet, nach Trainingsbeginn (1. Einheit) eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung gem. § 2.1, Marko Hübner umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung gem. § 2.1 entschieden.

    7) Obliegenheiten von Marko Hübner

    7.1 Verschwiegenheit. Marko Hübner ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.

    7.2 Sorgfaltspflicht. Marko Hübner ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen u.s.w.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen u.s.w.) einzuweisen. Während der PT- Einheit ist Marko Hübner verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

    7.3 Berufshaftpflicht. Marko Hübner ist verpflichtet, im Besitz einer Berufshaftpflicht für Personal Trainer zu sein.

    8) Vertragsdauer & Kündigung

    8.1 Trainer und Coach Marko Hübner schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

    8.2 Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Klienten gem. § 6, oder bei Verstößen gegen die §§ 4 und 5, behält sich Marko Hübner vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 5.2 vom Klienten bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht.

    8.3 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

    8.4 Marko Hübner ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

    9) Haftungsausschluss

    9.1 Marko Hübner haftet nicht für Schäden des Klienten.

    9.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Marko Hübner oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von Marko Hübner beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Marko Hübner oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von Marko Hübner beruhen.

    9.3 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von Marko Hübner sind, haftet Marko Hübner hierfür ebenfalls nicht.

    10) Allgemeines

    10.1 Der Klient hat seinen geplanten Urlaub aus Gründen der Flexibilität zwei bis vier Wochen vor Urlaubsantritt Marko Hübner bekannt zu geben.

    10.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Marko Hübner die Durchführung eines Check-up vor Trainingsbeginn. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen der Schweigepflicht.

    10.3 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Marko Hübner die Durchführung einer sportärztlichen Untersuchung vor Vertragsabschluss.

    10.4 Marko Hübner steht seinen Klienten außerhalb der in Ziff. 3.2 genannten Zeiten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind dem Impressum der Internetseite www.marneo.de zu entnehmen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Marko Hübner.

    11) Datenschutz

    11.1 Personengebundene Daten des Klienten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.

    11.2 Marko Hübner speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die vom Kunden im Beratungsgespräch gemachten Angaben. Diese Daten werden ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages für die Leistungserbringung verwendet.

    11.3 Marko Hübner behandelt die Daten der Klienten vertraulich. An Dritte werden die Daten grundsätzlich nur weitergegeben, sofern dies im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erforderlich wird oder im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht.

    12) Gerichtsstandsvereinbarung

    Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.